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Änderungen im Nachweisgesetz seit dem 01.08.2022

Sie sind Arbeitgeber und wollen einen neuen Mitarbeiter einstellen? Oder Sie sind Arbeitnehmer und wechseln die Stelle? Dann ist seit einem Monat besondere Vorsicht geboten!

In Deutschland ist im sog. Nachweisgesetz geregelt, welchen Informations- und Dokumentationspflichten Arbeitgeber nachkommen müssen. Zum 1.8.2022 kamen einige Ergänzungen hinzu und die neue Fassung gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Neueinstellungen. Zusätzlich sind nun u.a. folgende Punkte schriftlich zu dokumentieren:

  • jeweils getrennte Angaben zu den unterschiedlichen Bestandteilen des Arbeitsentgelts (Zusammensetzung und Höhe sowie Überstundenvergütungen, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen) und Art und Fälligkeit der Auszahlungen
  • das Enddatum oder bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die Dauer
  • falls vereinbart, die Möglichkeit zur Überstundenanordnung und deren Voraussetzungen
  • freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer
  • ein etwaiger Anspruch auf Fortbildung, die durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird
  • das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Bereits am ersten Tag muss die Niederschrift mit den Namen und den Anschriften der Vertragsparteien, Informationen zum Arbeitsentgelt und seiner Zusammensetzung sowie über die Arbeitszeiten vorliegen. Nur die restlichen Nachweise dürfen innerhalb der folgenden sieben Kalendertage noch nachgereicht werden. Bei einem bestehenden Arbeits­verhältnis vor dem 1.8.2022 muss der Arbeitgeber ebenfalls schriftlich über die wesentlichen Arbeits­bedingungen informieren, sofern vom Arbeitnehmer gewünscht. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder und/oder arbeitsrechtliche Konsequenzen vor den Arbeitsgerichten.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns, falls wir Ihre Arbeitsverträge prüfen und ggfs. anpassen sollen. Ihr BWS legal – Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.