Das Thema Vermögen und Steuern berührt Privatleute ebenso wie Unternehmer. Nahezu sämtliche Vorhaben im Rahmen einer sinnvollen Vermögensplanung machen steuerrechtliche Überlegungen zwingend notwendig. Eine steuerrechtliche Beratung im Vorfeld zeigt Problemfelder auf und bietet sachgerechte Lösungen an.
Nachfolgeplanung ist wichtig – sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich. Sie umfasst erbrechtliche, steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen.
Unser Fachwissen ermöglicht uns, sämtliche gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um den Mandantenwünschen gerecht zu werden. Durch unsere Beratung bei der Gestaltung von Erbverträgen, Testamenten, lebzeitigen Schenkungen und ähnlichem können unsere Mandanten sicherstellen, dass sich ihre Vorstellungen über die Weitergabe ihres Vermögens oder die Fortführung ihres Betriebes nach ihrem Tode realisieren.
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