Anrecht auf Mietminderung – keine Auswirkung bei Kappungsgrenze
Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete jedoch nicht um mehr als 20 % erhöht werden (sog. Kappungsgrenze).