Als Anwälte im Medizinrecht vertreten wir medizinischen Einrichtungen, niedergelassene Ärzte und Patienten bei rechtlichen Problemen rund um das Gesundheitswesen. Das Medizinrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das sich mit Haftungs- und Vertragsfragen sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen in der medizinischen Versorgung befasst.
Zu unserer Arbeit gehört sowohl die Beratung und Vertretung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen als auch die Vertretung von Patienten, die durch Behandlungsfehler geschädigt wurden. Außerdem setzen wir uns gegenüber den Krankenversicherungen für die Übernahme von Behandlungskosten ein.
Unsere Tätigkeit umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unserer Mandantinnen und Mandanten. Dabei ist es wichtig, komplexe medizinische Sachverhalte verständlich zu erklären und klare rechtliche Argumente zu liefern, um die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Wir beraten auch in arbeitsrechtlichen Fragen im medizinischen Bereich wie Konflikten zwischen Ärzten und Krankenhäusern oder bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von medizinischem Personal.