Das Insolvenzrecht stellt eine der zentralen Säulen des Wirtschaftsrechts dar und hat den übergeordneten Zweck, in finanziellen Krisenlagen gerechte Lösungen für alle beteiligten Parteien zu finden. Dabei sollen sowohl die Interessen der Gläubiger als auch die des Schuldners bestmöglich berücksichtigt werden. Für Unternehmen und Einzelpersonen bietet das Insolvenzrecht Instrumente und Verfahren, um in schwierigen finanziellen Situationen geordnet vorzugehen und mögliche Auswege zu finden. Dabei kann eine frühzeitige Beratung und strategische Planung erheblich dazu beitragen, den besten Ausgang aus einer Krise zu erreichen. Eine umfassende Analyse der Vermögens- und Schuldenlage ermöglicht es, individuelle und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.