Kein Verlust der Testierfähigkeit bei Parkinsonerkrankung

In einem vom Kammergericht Berlin am 9.5.2023 entschiedenen Fall verfasste ein Ehepaar 1998 ein gemeinschaftliches Testament. Sie setzten sich gegenseitig als Alleinerben und eine Nichte der Ehefrau als Schlusserbin ein, wobei die Schlusserbeneinsetzung für den überlebenden Ehegatten nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten frei widerruflich war. 2015 erkrankte der Mann an Parkinson und 2019 verstarb […]

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