
Mehrarbeitszuschläge nun auch für Teilzeitbeschäftigte
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte von Überstundenzuschlägen profitieren, wenn diese für Vollzeitbeschäftigte vorgesehen sind. Bisher wurde oft vom Arbeitgeber argumentiert, dass es generell erst







