„Ohne-Rechnung-Abrede“ führt zur Vertragsnichtigkeit
Wenn Vertragsparteien für einen Teil des Architektenhonorars nachträglich eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ treffen, wird der Architektenvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig. Dann stehen dem Auftraggeber auch keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen den Architekten zu. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (12 U 115/16) mit Urteil vom 18.10.2017 festgelegt. Im entschiedenen Fall wurde ein Architekt mündlich mit Architektenleistungen für […]