Zustimmung des Arbeitgebers zur Verlängerung der Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die Elternzeit während der ersten beiden Lebensjahre ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) in ihrem Urteil vom 20.9.2018 (21 Sa 390/18). In dem Fall aus der Praxis hatte ein Arbeitnehmer […]

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