Dieselskandal – Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs
In einem vom Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) am 21.10.2019 entschiedenen Fall hatte ein Autokäufer vor dem Bekanntwerden des „Abgasskandals“ einen gebrauchten VW Tiguan bei einem Händler für 24.400 € erworben. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor EA 189 eingebaut. Etwa eineinhalb Jahre nach dem Kauf wurde ein von der VW-AG entwickeltes Software-Update aufgespielt, weil das Kraftfahrtbundesamt […]
„Diesel-Skandal“ – betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft
Fahrzeuge, die mit einem Dieselmotor ausgerüstet sind, der nach der Bewertung des Kraftfahrtbundesamtes über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung durch die Kfz-Zulassungsbehörde besteht. Hieraus resultierende Gewährleistungsansprüche verjähren – unabhängig von der Kenntnis des Mangels – innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs.