Eigenbedarfskündigung bei nicht absehbarem Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson

Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus. Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch so weit „verdichtet“ haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht. Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat […]

Rückruf anfordern

Gerne können Sie uns auch eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner