Holzwurmbefall – Rücktritt vom Kaufvertrag

Auch wenn Käufer und Verkäufer eines Hauses die Gewährleistung ausgeschlossen haben, kann erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt berechtigt. Dies entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) am 13.9.2018 (9 U 51/17) In dem entschiedenen Fall wies ein Fachwerkhaus einen massiven Insekten- und Pilzbefall auf. Der Käufer begehrte vom Verkäufer […]

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