Weitergabe von Patientendaten rechtfertigt außerordentliche Kündigung

In einem vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 11.11.2016, 12 Sa 22/16) entschiedenen Fall hatte eine Arzthelferin ein Terminblatt (Name und Geburtsdatum waren ersichtlich) vom Bildschirm mit einem Smartphone abfotografiert und an ihre Tochter weitergeleitet. Diese wiederum hatte das Foto bei einem Sporttraining weitergezeigt. Der Arbeitgeber erfuhr davon und sprach der Arzthelferin die außerordentliche Kündigung aus. […]

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