Testamentseröffnung auch mit privater Kopie möglich

Grundsätzlich muss nach dem Tod eine letztwillige Verfügung des Erblassers durch die Nachlassabteilung des zuständigen Amtsgerichtes eröffnet werden. In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall reichte eine Witwe dem Nachlassgericht die Kopie eines vom Erblasser im Jahre 1976 er-richteten Testaments, das sie als Alleinerbin bestimmt, zur Eröffnung ein. Dazu hat sie vorgetragen, der Erblasser habe […]

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