Gemeinschaftliches Testament – Testierunfähigkeit

BWS Legal Erbrecht

Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments genügt es, wenn einer der Ehepartner das Testa-ment eigenhändig handschriftlich errichtet und der andere die gemeinschaftliche Erklärung eigenhän-dig mitunterzeichnet. Diese bloße Mitunterzeichnung kann aber nicht als eigenes Testament angese-hen werden. Daher hat das Oberlandesgerichts Celle (OLG) nun entschieden, dass ein gemeinschaftliches Testament unwirksam ist, wenn ein Ehegatte bei Testamentserrichtung testierunfähig […]

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