Unfallversicherung – außerhäuslicher Weg zur Essensbesorgungim Home-Office

Die gesetzliche Unfallversicherung greift grundsätzlich bei Unfällen, die während einer versicherten Tätigkeit passieren, unabhängig davon, ob diese im Unternehmen, zu Hause (Home-Office) oder an einem anderen Ort ausgeübt wird. Auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das […]







