Unfallversicherung – außerhäuslicher Weg zur Essensbesorgungim Home-Office

Die gesetzliche Unfallversicherung greift grundsätzlich bei Unfällen, die während einer versicherten Tätigkeit passieren, unabhängig davon, ob diese im Unternehmen, zu Hause (Home-Office) oder an einem anderen Ort ausgeübt wird. Auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Landessozialgericht Bayern hatte im Juni 2024 über einen Fall zu entscheiden, in dem eine kaufmännische Angestellte aufgrund betrieblicher Anweisungen und Vorgaben im Home-Office arbeitete. Während ihrer Mittagspause fuhr sie mit dem Auto zu einem nahegelegenen Restaurant, um Essen zum Mitnehmen abzuholen. Auf dem Rückweg zu ihrem Home-Office hatte sie einen Verkehrsunfall und erlitt dabei schwere Verletzungen. Das Landessozialgericht hat entschieden, dass auch dieser außerhäusliche Weg zur Nahrungsaufnahme in der Mittagspause ein versicherter Weg im Sinne der Unfallversicherung ist.

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