Gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig

In seinem Urteil vom 28.01.26 hat der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung des Wohnraums nicht gegeben ist, wenn er durch die Untervermietung einen über die Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehenden Gewinn erzielt. Ausgangspunkt war die Klage eines Vermieters gegen seinen Mieter, der Teile der angemieteten […]

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