Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
In einem Fall aus der Praxis begehrte ein Auftraggeber vom Auftragnehmer Rückerstattung geleisteten Werklohns in Höhe von ca.15.000 €, nachdem er wegen Mängeln der Arbeiten (Entfernung und Neubeschaffen eines Teppichbodens in seinem Wohnhaus) den Rücktritt vom Vertrag erklärt hatte. Zunächst war ein Vertrag über die Arbeiten zum Preis von ca.16.200 € geschlossen worden. Kurze Zeit […]