Arbeitsvertragsschluss durch tatsächliches Handeln
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) musste entscheiden, ob ein Arbeitsvertrag durch tatsächliches Handeln zustande gekommen ist, indem ein Arbeitnehmer zunächst bei einem Konzernunternehmen arbeitete, bei dem die Schließung des Standorts absehbar war. Das Unternehmen suchte für den Arbeitnehmer eine wohnortnahe Beschäftigung in einem anderen Konzernunternehmen. Der zukünftige Vorgesetzte erklärte ihm gegenüber, dass er am 1.6.2016 bei […]