Kategorie: Sozialrecht

Sozialrecht
Veronika Heuser

Krankenkassenwahlrecht – Kündigung

Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Die Krankenkasse hat dem Mitglied

Sozialrecht
Veronika Heuser

Tätigkeit als freier Mitarbeiter in einem Betrieb

Personen, die nach den vertraglichen Vereinbarungen bei der Durchführung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen des Auftraggebers unterliegen (freie Mitarbeit) und denen auch keine Weisungen erteilt werden,

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