Kategorie: Sozialrecht

Sozialrecht
Veronika Heuser

Krankenkassenwahlrecht – Kündigung

Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Die Krankenkasse hat dem Mitglied

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