

Falle Baustellen – Nachträge
Bekanntermaßen steht bei Verträgen mit Verbrauchern dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, wenn die Verträge außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden. Der Verbraucher muss dann
Bekanntermaßen steht bei Verträgen mit Verbrauchern dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, wenn die Verträge außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden. Der Verbraucher muss dann
Am 16.03.2023 hat der Bundesgerichtshof sich im Rahmen der mündlichen Verhandlung mit der Frage befassen müssen, ob es sich im Rahmen der Einzelvergabe von Bauverträgen
In den Jahren 2016 und 2017 hatte ein Bauunternehmer umfangreiche Sanierungsarbeiten für einen Auftraggeber erbracht. Während der Bauarbeiten zahlte er an den Unternehmer ohne Rechnung
Über den nachfolgenden Sachverhalt hatte das Oberlandesgericht Dresden im Januar 2018 zu entscheiden: Hoch über einem Wanderweg lag ein Grundstück. Eine Seite des Grundstücks lag
Die Kündigung eines Architektenvertrages aus wichtigem Grund setzt voraus, dass die Vertrags-fortsetzung für den Besteller unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund ist unter anderem dann anzunehmen,
Die von einem Architekten als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Vertragsbestimmung in einem Architektenvertrag: „Wird der Architekt wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadensersatz in Geld in
Wenn Vertragsparteien für einen Teil des Architektenhonorars nachträglich eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ treffen, wird der Architektenvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig. Dann stehen dem Auftraggeber auch
In vielen Landesgesetzen ist geregelt, dass der Eigentümer eines Grundstücks die Überbauung seines Grundstücks für Zwecke der Wärmedämmung zu dulden hat, wenn das zu dämmende
Der Bundesrat hat am 31.3.2017 ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Damit werden die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch
In einem Fall aus der Praxis begehrte ein Auftraggeber vom Auftragnehmer Rückerstattung geleisteten Werklohns in Höhe von ca.15.000 €, nachdem er wegen Mängeln der Arbeiten
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