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Der Krieg im Arbeitsrecht – Kündigung wegen Störung des Betriebes

Aufgrund des aktuellen Krieges in Israel kommt es auch in Deutschland auf den Straßen und auch in Betrieben zu erheblichen Spannungen zwischen den Mitarbeitern aufgrund von Herkunft – und Religionsverschiedenheit.

Grundsatz für den Arbeitgeber ist, dass der betriebliche Frieden gewahrt werden muss. Werden extreme Äußerungen bekannt, etwa die Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen oder anderer Kriegsverbrechen, kann dies zur Kündigung führen. Diese wurde schon vom Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg im Jahre 2020 bestätigt. Sollten Mitarbeiter mit ausländer- oder religionsgruppenfeindlichen Äußerungen gegenüber Kollegen auftreten, kann sogar die fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bereits im Jahre 2020.

Das Arbeitsrecht sieht also durchaus Sanktionen vor, wenn der betriebliche Frieden gestört wird.

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