Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte darüber zu entscheiden, ob die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten müssen. Er stellte in seinem Urteil vom 14.5.2019 fest, dass ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden kann, sodass es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich ist, ihre Rechte durchzusetzen.

Die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist für die Feststellung, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit einschließlich der Überstunden sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten worden sind, nach Auffassung des EuGH unerlässlich. Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives und verlässliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Anmerkung: Diese Entscheidung hat sicherlich große und noch nicht absehbare Auswirkungen im Arbeitsalltag.

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