
Familienrecht
Beendigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft – Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs
Grundsätzlich kommt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Scheitern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in







