Um die Berufszulassung zu erhalten, sollen Immobilienmakler künftig auch ihre Fachkompetenz nachweisen. Die Neuregelung orientiert sich an den bewährten Bestimmungen, die bereits bei der Berufszulassung von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern gelten.
Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll es künftig neue Standards geben.
– Die Einführung eines Sachkundenachweises soll die von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen qualitativ verbessern und damit den Verbraucherschutz stärken.
– Der erforderliche Sachkundenachweis bei Wohnungseigentumsverwaltern soll zudem einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten.
– Die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Verwalter soll Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützen, die durch die fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.
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