Immobilienanzeigen – Informationspflichten in Verbindung mit der Energieeinsparverordnung
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist geregelt, dass ein Verkäufer, der ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück verkaufen möchte, dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung








