Bundessozialgericht Entscheidung zum Thema Arbeitsunfall im Homeoffice

Arbeit und Soziales, Dr.Backes Rechtsanwälte, Mönchengladbach

Zum Thema Arbeitsunfall im Homeoffice hat das Bundessozialgericht am 08.12.2021 entschieden, dass auch ein Unfall auf dem morgendlichen Weg von den privaten Wohnräumen in das häusliche Büro (Homeoffice) ein Wegeunfall sein kann, der eine Leistungspflicht der zuständigen Berufsgenossenschaft auslöst. Bei Fragen zum Homeoffice oder zu Arbeitsunfällen können Sie sich gerne an unser Team Arbeit und Soziales wenden.

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