Passiert ein Fahrer hintereinander mehrere die Höchstgeschwindigkeit beschränkende Verkehrszeichen, ohne seine Fahrgeschwindigkeit anzupassen, handelt er – wenn nicht gar vorsätzlich – mit gesteigerter Fahrlässigkeit, weshalb gegen ihn ein erhöhtes Bußgeld verhängt werden kann. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit seinem Beschluss vom 8.3.2021 entschieden (4 OWi 6 Ss Rs 26/21).
Die im Bußgeldkatalog für fahrlässige Verstöße festgelegten Regelgeldbußen gehen von „gewöhnlichen“ Fallgestaltungen aus. Folglich kann von diesen abgewichen werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die nicht dem durchschnittlichen Fahrlässigkeitsgrad entsprechen. Das ist bei der Missachtung einer Mehrfachbeschilderung der Fall, denn es wird durch den Fahrer zum einen die in der Mehrfachbeschilderung liegende besondere Warnung vor einer gefährlichen und unfallträchtigen Stelle ignoriert. Zum anderen offenbart sich in der Missachtung mehrerer hintereinander aufgestellter Verkehrsschilder ein länger andauernder Sorgfaltsverstoß.