Vortrag Prof. Dr. Roman Seer zum aktuellen Erbschaftsteuerrecht

Am 2. Mai 2017 hielt Prof. Dr. Roman Seer in unserer Kanzlei einen gut besuchten Vortrag zum aktuellen Erbschaftsteuerrecht – ein verfassungsrechtliches Dauerproblem.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 das Erbschaftsteuergesetz in sei-ner damaligen Fassung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgege-ben eine Neuregelung zu treffen.

Nach Einschätzung von Prof. Seer hat der Versuch des Gesetzgebers, das Erbschaftsteuerrecht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen, nicht zur Rechtsklarheit beigetragen. Die Komplexität des neuen Erbschaftsteuerrechts hat um ein Vielfaches zugenommen. Darüber hinaus bestehen verfassungsrechtliche Zweifel an der Ausgestaltung der Erbschaftsteuer in der nunmehr geltenden Fassung. Es sei sehr wahrscheinlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit dem Erb-schaftsteuerrecht auseinandersetzen wird.

Bis dahin werden sich die steuerberatenden Berufe damit befassen müssen, was die Neuregelungen nun konkret für die Praxis bedeuten.

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