Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
Ein Erblasser kann einen Erben nicht komplett enterben. Dieser hat dann immer noch einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Die Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen beträgt 3 Jahre und beginnt
Ein Erblasser kann einen Erben nicht komplett enterben. Dieser hat dann immer noch einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Die Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen beträgt 3 Jahre und beginnt
In der Regel errichten Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament. Hierzu hatten die Richter des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (OLG, Urteil vom 28.05.2018 – 3 Wx 66/18) zu klären,
Verstirbt ein Mensch, kann es trotz Vorliegen eines Testaments zu Auseinandersetzungen bezüglich der Erbverteilung kommen. Bei älteren und/oder demenzkranken Erblassern wird häufig die Testierfähigkeit angezweifelt.
In einem vom Bundesgerichtshof am 18.6.2019 entschiedenen Fall schenkte ein Ehepaar seiner Tochter und deren Lebensgefährten (die Beziehung bestand seit 2002) im Jahr 2011 Beträge
In einem vom Oberlandesgericht Köln (OLG) entschiedenen Fall errichtete ein Ehepaar ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament, das u. a. folgenden Inhalt hatte: „Testament – Wir bestimmen
Das Oberlandesgericht Köln (27.09.2018, 2 Wx 314/18) hatte über ein sog. Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel zu entscheiden. Im vorliegenden Fall setzten die Eheleute sich wechselseitig
Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteilsanspruch zustehen. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm
Ehegatten bestimmen in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament ihr gemeinsames Kind zum Schlusserben des Längstlebenden. Nach dem Tode eines Ehegatten verschenkt der Überlebende einen Großteil des Vermögens
Grundsätzlich ist ein sog. „Drei-Zeugen-Testament“ möglich. Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass ein Testament vor einem Notar oder ein Nottestament vor dem Bürgermeister
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